Künftig dürfen alle Menschen mit Behinderung wählen gehen. Das neue Gesetz zum inklusiven Wahlrecht tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und der FDP fordern die Umsetzung aber schon zur Europawahl am 26. Mai und haben dazu einen Dringlichkeitsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht ...