200 Millionen Euro Strafe für Temu

Verbraucherschutz ist keine Lappalie - EU-Kommission handelt richtig

29.05.2026

Die EU-Kommission hat eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen die chinesische Online-Plattform Temu verhängt. Der Grund dafür war ein Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Nach Auffassung der EU-Kommission ist der Konzern seinen Verpflichtungen zur Kontrolle von illegalen Produkten auf seiner Plattform nicht gerecht geworden.

Für die Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, ist das Durchgreifen der Kommission ein spätes, aber wichtiges Signal.

„Die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern darf nicht über die Profitinteressen von Unternehmen gestellt werden. Gefährliche Produkte und giftige Chemikalien gehören nicht in europäische Haushalte und Kinderzimmer. Händler und Plattformen haben hier eine Verantwortung. Wer gefährliches Spielzeug mit giftigen Chemikalien grob fahrlässig in den Umlauf bringt, bricht nicht nur das Gesetz, sondern missbraucht das Vertrauen der Kunden und Kundinnen, von Eltern und ihren Kindern. Wenn Temu klar erkennbare Risiken hier mit Branchenfloskeln klein redet, ist das schlichtweg verantwortungslos. Ich erwarte, dass Temu und andere Händler so lange unter konsequenter Beobachtung stehen, bis eine klare Verhaltensänderung zu erkennen ist. Der EU-Binnenmarkt ist kein Spielplatz für globale Handelshasardeure", betont Langensiepen.

Langensiepen unterstreicht zudem, dass der Fall Temu weit über den reinen Verbraucherschutz hinausgeht: "Das Geschäftsmodell von Plattformen, die auf Billigstimporte setzen, bedrohe de facto auch soziale Standards und faire Arbeitsplätze in Europa. Europäische Unternehmen halten Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards ein. Plattformen, die diese Standards umgehen, betreiben unfairen Wettbewerb zulasten lokaler Wirtschaftskreisläufe. Dies gilt es zu unterbinden. Der Fall zeigt außerdem, dass der Digital Services Act Zähne hat, wenn er konsequent angewendet wird. Algorithmen und Influencer-Werbung dürfen nicht länger als Beschleuniger für den Verkauf illegaler Produkte dienen", so Langensiepen.