Streit mit einem Dienstleister? Mehr Unterstützung für EU-VerbaucherInnen

Revision EU ADR-Richtlinie

11.03.2024

Heute stimmte das Europäische Parlament für eine Revision der “Richtline über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten”.

Die Grüne Schattenberichterstatterin Katrin Langensiepen sieht diese als wichtigen Schritt, kostenlose Streitbegleitung für Verbraucher*innen bekannter zu machen:  

“Wer sucht nicht gelegentlich verzweifelt die Info-Mailadresse auf der Amazon Seite, um sich zu beschweren und landet dann beim Chatbot, der die Frage nicht versteht oder beantwortet?

Mit Stellen zur alternativen Streitbeilegung gibt die EU Verbraucher*innen die Möglichkeit, Streitigkeiten zu online oder offline geschlossenen Kaufverträgen effizient und kostenlos beizulegen, ohne ein Gericht anrufen zu müssen.

Das Problem dabei: Kaum einer kennt diese Stellen. 

Mit der Überarbeitung der Richtlinien wollen wir VerbraucherInnen für diese Mechanismen sensibilisieren, um sicherzustellen, dass mehr Menschen das ADR-Verfahren in Anspruch nehmen. Dies könnte den Verbraucherschutz in der EU insgesamt verbessern.

Von Gewerbetreibenden verlangen wir, dass sie Informationen sichtbarer machen und auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
Auch wenn die Beteiligung der Unternehmen am Schlichtungsverfahren freiwillig ist, sollen sie nun verpflichtet werden, auf ein Verfahren zu reagieren.

Außerdem soll die Teilnahme an ADR-Prozessen für nun manche Branchen verpflichtend werden. Der Vorschlag von uns Grünen, Händler des gesamten Transport und Tourismus Bereiches zu verpflichten, wurde nicht angenommen. Allerdings wird die Beteiligung von Händlern im gewerblichen Flugverkehr ab jetzt verbindlich vorgeschrieben."