UN prüft Deutschland - Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention

28.08.2023
legal law justice modern symbol balance

Livestream Dienstag, 29.08. - 15:00: https://media.un.org/en/asset/k1a/k1aee33qdr

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, regelmäßig einen Bericht zu deren Umsetzung vorzulegen.

Am 29. und 30. August wird der aktuelle Bericht von Deutschland in einer Anhörung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf mit Expert*innen und NGOs geprüft. Daraufhin werden die abschließenden Bemerkungen und Empfehlung veröffentlicht.

Parallel zum veröffentlichten Bericht von Bund und Ländern hat das Deutsche Institut für Menschenrechte ebenfalls einen Bericht zur Lage in Deutschland veröffentlicht, der klar bemängelt, dass nach 14 Jahren UN-BRKkein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung” festzustellen ist.

Die Grüne EU-Abgeordnete Katrin Langensiepen, interparlamentarische Koordinatorin für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wird als Beobachterin bei den Ausschusssitzungen in Genf diesen Dienstag dabei sein.
 

Melden Sie sich gerne, wenn Sie an einem Interview interessiert sind.

Sie kommentiert:

“Trotz der Umsetzung von Aktionsplänen bleibt das Engagement von Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu bemängeln.

2015 beanstandete der UN-Fachausschuss Deutschland bereits für sein Werkstattsystem, mit der Bemerkung, dass “segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern” und forderte seine Abschaffung. Auch das Europaparlament hat diesen Punkt aufgenommen. 

Deutschland scheint diese Kritik nicht ernst genommen zu haben. Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstreicht, besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten”.


Deutschland muss endlich Inklusion auf allen gesellschaftlichen Ebenen umsetzen. Sonderstrukturen sind das genaue Gegenteil. Wir müssen aufhören, Menschen mit Behinderungen in Schubladen zu stecken. Die Übergänge müssen flexibler, Beratung personalisiert und Arbeitsplätze, Wohnen und Verkehr barrierefreier werden.

Kurz: Menschen mit Behinderungen müssen in allen Lebensbereichen mit einbezogen werden.

Gerade in der Pandemie  und im Katastrophenschutz haben wir gesehen, dass Menschen mit Behinderungen oft vergessen und im Stich gelassen wurden.

Deutschland muss sich hier ambitionierter zeigen und europaweit ein Vorbild sein. Das ist zur Zeit nicht der Fall.”
 

Hintergrundinformationen:

Bericht Deutsches Institut für Menschenrechte:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenberichtsverfahren

UN-Dokumente: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2622&Lang=en

Abschließende Bemerkungen und Empfehlungen der UN von 2015: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands.pdf