EU-Parlament fordert neues EU-Zentrum für Barrierefreiheit

“The Future is accessible because the present is not”

04.10.2022

Heute stimmte das Europaparlament mit großer Mehrheit (611 dafür, 9 Enthaltungen, 3 dagegen) für einen Bericht zum neuen Accessible EU Center. Das neue Zentrum soll Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Standards zur Barrierefreiheit umzusetzen.

Link zum Text: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0209_DE.html

Berichterstatterin Katrin Langensiepen, Greens/EFA, kommentiert:

“Sei es bei der Umsetzung der europäischen Rechtsakte zur Barrierefreiheit oder der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet, die EU-Mitgliedstaaten hinken seit Jahren hinterher, wenn es um die Umsetzung von Barrierefreiheit geht. Erst vor kurzem wurde Deutschland gemahnt, weil kein Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingereicht wurde. Ein klares Zeichen dafür, wie wenig für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen getan wird.

Barrierefreiheit ist die Basis für Teilhabe. Das neue EU-Zentrum soll den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, diese endlich kohärent in der EU umzusetzen.

Wir fordern ein finanziell gut ausgestattetes Zentrum, das Experten, nationale Akteure und insbesondere Menschen mit Behinderungen zusammenbringt. Ob es um die bauliche Umgebung, den Verkehr oder digitale Technologien geht, wir brauchen dringend Orientierungshilfen und politische Empfehlungen, um das Menschenrecht auf Barrierefreiheit zu verwirklichen.

Perspektivisch möchten wir, dass aus dem Zentrum eine langfristige Agentur wird, die auch Legislativvorschläge machen kann und echte Ressource bekommt, um Mitgliedstaaten zu unterstützen. Denn bei jeder gesellschaftlich Entwicklung werden wir auch Barrierefreiheit mitdenken müssen. "

Diese Forderungen an das Accessible EU Center konnte erfolgreich in den Verhandlungen in den Bericht aufgenommen werden:

- Eine starke Struktur, bestehend aus einem Sekretariat, einem Forum und einer Reihe von Untergruppen von Fachleuten.

- Das Forum soll der Ort sein, an dem Prioritäten, politische Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe erörtert werden und an dem unterschiedliche Perspektiven und Bedürfnisse im Bereich der Barrerierefreiheit vertreten sein sollen. Die Beteiligung von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, muss als wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Zentrums sichergestellt werden.

- Die Zentrum sollte sich mit den spezifischen Herausforderungen befassen, die sich in bestimmten Bereichen der Barrierefreiheit stellen. Je mehr sich das Zentrum auf die verschiedenen Bereiche spezialisiert, desto besser werden die Ergebnisse sein, die es erzielt. Spezialisierte Untergruppen von Fachleuten sollten in Bereichen wie bauliche Umgebung, öffentliches Beschaffungswesen, digitale Technologien, Medien und Kultur, Verkehr, neue Technologien und unterstützende Technologien,Produkte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit eingerichtet werden.

- In jedem Mitgliedstaat sollten "Spiegelgruppen" von Fachleuten eingerichtet werden. Die Einrichtung solcher Gruppen würde dazu beitragen, die Wissens- und Kompetenzlücke zu schließen und geeignete Lösungen für die Barrierefreiheit zu finden, die den Besonderheiten der nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen, mit dem vorrangigen Ziel, das Beschäftigungsniveau von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

- Das Zentrum und die Untergruppen der Sachverständigen sollten auch politische Empfehlungen für die Aktualisierung bestehender und die Entwicklung neuer Gesetze geben und durch Forschung und Studien sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten wertvolle Erkenntnisse über die Zugänglichkeit gewinnen.

- Die Beratung und Schulung der einschlägigen Akteure und Rechteinhaber sollte sichergestellt werden, um die Kenntnisse und Kompetenzen auf nationaler Ebene zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Entwicklung spezieller Bildungsprogramme zu Fragen der Barrierefreiheit unterstützt werden.

- Eine STARKE Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in das Normungssystem muss sichergestellt werden. Das Zentrum sollte der Kommission auch Fachwissen zur Verfügung stellen, wenn die Kommission an der Arbeit der Normungsausschüsse teilnimmt, und, wenn möglich, die Kommission bei der Ausarbeitung technischer Spezifikationen unterstützen.

- Wir fordern eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung für die Einrichtung und den Betrieb des Zentrums.

- Innerhalb von fünf Jahren nach der Einrichtung des Zentrums sollte die Kommission dessen Wirksamkeit und Mehrwert bei der Verbesserung der Zugänglichkeitspolitik in der EU bewerten. Sollten die Ziele nicht erreicht worden sein, sollte die Kommission geeignete Schritte zur Aktualisierung und Verbesserung des Zentrums unternehmen, einschließlich einer Bewertung der möglichen Einrichtung einer Agentur.