Menschen mit Behinderungen in Werkstätten - Beschäftigt ohne Arbeitnehmer*innen Status

30.04.2021

zum ersten Mai, dem Tag der Arbeit, möchte ich besonders auf die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten aufmerksam machen.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen aus Niedersachsen, Vize-Vorsitzende des Sozialauschusses und Verfasserin eines Berichts zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Beruf und Beschäftigung“
kommentiert:

„Über Jahrzehnte hat die Arbeiterbewegung für Arbeitsschutz, Mindesteinkommen und Arbeitsnehmerinnervertretung gekämpft. Doch nicht alle profitieren davon.
Viele Menschen mit Behinderungen sind davon ausgenommen. In Deutschland sind 300.000 Menschen in sogenannten Behindertenwerkstätten „beschäftigt“. Sie produzieren für große Marken, haben aber keinen Arbeitsnehmer*innen Status und somit auch keine echte Arbeitnehmer*innen Vertretung. Als Rehabilitanden wird über ihren Kopf entschieden. Statt Gehalt bekommen sie ein Taschengeld– nicht mehr als 200 Eur in Monat.
Das spricht klar gegen den Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine Konvention zur der sich Deutschland vor über 12 Jahren verpflichtet hat. Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf einen Arbeitnehmer*innen Status mit entsprechendem Mindestlohn, wie jeder andere auch. Das muss auch für Werkstattbeschäftigte gelten. Genau das fordere ich in meinem Bericht, der mit großer Mehrheit im Europaparlament abgestimmt wurde.
Es ist Zeit, dass mit, statt über Menschen mit Behinderungen entschieden wird. Die Petition „stelltUnsEin“, initiiert durch unterschiedlich betroffenen Menschen mit Behinderungen fordert eine starke Reform des Werkstattsystems. Wir müssen hin zu einer inklusiven Wirtschaft, die Werkstätten zu echten Sozialunternehmen weiterentwickelt. Es ist Zeit, dass Deutschland klar macht, dass Arbeitsrecht und Schutz für ALLE gilt. Auch für Menschen in Behindertenwerkstätten.“

Link zur Petition: https://www.change.org/p/olafscholz-stelltunsein-ich-fordere-den-mindestlohn-für-menschen-in-behindertenwerkstätten