Inkrafttreten EU-Richtlinie zu Barrierefreiheit

Ab heute müssen alle Webseiten öffentlicher Träger barrierefrei sein

23.09.2020

Am 23.09.2020 tritt in allen Mitgliedstaaten eine EU-Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendung in Kraft. Bis dahin müssen alle öffentlichen Träger, beispielsweise Ministerien, Gerichte, öffentliche Krankenhäuser oder Polizeistation ihr Online-Angebot angepasst haben, um insbesondere Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Information zu bieten. 

Grünen Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des Sozialausschuss, und der interparlamentarischen Arbeitsgruppe Behinderung kommentiert:

„An diesem Tag tritt in Kraft, was eigentlich Normalität sein sollte. Gleichberechtigter Zugang zu Informationen ist ein Menschenrecht. Vor knapp 10 Jahren hat die Europäische Union die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich dazu verpflichtet. Universelles Design und barrierefreier Zugang müssen in Zukunft zum Standard werden. 

Die Barrierefreiheit von Online-Informationen öffentlicher Träger ist ein Anfang. Mit der „Europäischen Rechtsakte zur Barrierefreiheit “ werden in fünf Jahren auch wichtige private Dienstleister, wie Banken, dazu verpflichtet, ihre Angebote für alle zugänglich zu machen. Doch bis zu voller Gleichberechtigung ist es noch ein langer Weg. Um auch in der nicht-digitalen Welt weiterzukommen, muss endlich die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verabschiedet werden, die nun seit über 10 Jahren im Rat blockiert wird - auch von Deutschland. Die deutsche Ratspräsidentschaft muss hier für neue Impulse genutzt werden.“

 RICHTLINIE (EU) 2016/2102 
über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L2102

 Kurse zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten: https://www.edx.org/course/web-accessibility-introduction