Alternative Streitbeilegung: Fortschritte erzielt, aber wichtige Chancen verpasst

01.07.2025

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung (ADR) geeinigt.

Katrin Langensiepen, Europaabgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatterin, sieht das Ergebnis als Schritt nach vorn, kritisiert aber mangelnden politischen Willen für tiefgreifende Verbesserungen.

„Die ADR-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument für den Zugang zu Gerechtigkeit, insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher, die von langen, kostenintensiven Gerichtsverfahren abgeschreckt werden. Der jetzt gefundene Kompromiss verbessert die Situation, bleibt aber in zentralen Punkten hinter den Erwartungen zurück.“

Positiv hervorzuheben ist, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich erweitert wurde und auch vor- und nachvertragliche Streitigkeiten umfasst. Außerdem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in Fällen automatisierter Entscheidungen das Recht auf menschliche Überprüfung. Auch grenzüberschreitende Fälle werden berücksichtigt indem ADR-Stellen durch Übersetzungstools unterstützt werden und Händler in Drittstaaten künftig eingebunden werden können, sofern sie sich zur Teilnahme bereit erklären.

„Die beschlossene Richtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir hätten uns mehr Mut und Klarheit gewünscht, sowohl vom Rat als auch vom Parlament. Freiwilligkeit allein wird nicht reichen, um das Potenzial der alternativen Streitbeilegung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa voll auszuschöpfen. Funktionierende außergerichtliche Streitbeilegung ist für einen modernen, sozialen Binnenmarkt von zentraler Bedeutung. “

Die ursprünglich vorgesehene verpflichtende Teilnahme von Unternehmen im Bereich kommerzieller Flugreisen musste gestrichen werden, da der Rat eine sektorspezifische Regelung ablehnte. Vorgaben wie Pflicht-Schulung des ADR-Personals, verbindliche Teilnahme von Unternehmen oder Ausstattung der ADR-Stellen mit ausreichenden Ressourcen, wurden abgeschwächt. Die Mitgliedstaaten erhalten weitreichenden Spielraum, ob sie diese Maßnahmen überhaupt einführen.

Diese Kompromisslösung zeigt zwar Fortschritte, aber die fehlende Entschlossenheit des Rates ist eine klare Enttäuschung und hält das volle Potenzial der Richtlinie auf.