Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Ein Schritt, aber kein großer Wurf
Zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erklärt die Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, selbst die einzige weibliche EU-Abgeordnete mit sichtbarer Behinderung:
„Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, aber leider kein großer Wurf. Es ist ein Fortschritt, indem es erstmals bestimmte Wirtschaftsakteure gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet, wie etwa bei Geldautomaten, E-Books oder Online-Shops, doch diese Umsetzung bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Mit dem BFSG wurde lediglich ein Mindeststandard erfüllt, der von der EU vorgegeben ist. Nicht mehr und nicht weniger."
Zwar wird die digitale Barrierefreiheit teilweise gestärkt, doch zahlreiche Ausnahmen, langjährige Übergangsfristen und fehlende Verpflichtungen für zentrale Lebensbereiche wie Wohnen, Bildung oder Verkehr zeigen, dass Deutschland erneut die Chance auf eine umfassende, menschenrechtsbasierte Barrierefreiheitspolitik verpasst.
„In anderen EU-Ländern wie Spanien oder den nordischen Staaten wird Barrierefreiheit weitaus ambitionierter angegangen. Während dort die konsequente Umsetzung als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe gilt, bleibt Deutschland hinter seinen internationalen Verpflichtungen zurück.", so Katrin Langensiepen.
Barrierefreiheit sei kein „Nice-to-have", sondern ein Menschenrecht. Die Bundesregierung müsse das BFSG als Ausgangspunkt, nicht als Endpunkt betrachten: „Das ist die Basis, der Anfang. Die Arbeit fängt erst jetzt an. Wir brauchen die konsequente Einbindung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Entscheidungsprozessen."