Erstes EU-Land mit Triage-Gesetzesentwurf
Wer wird im Ernstfall beatmet, wer nicht?
Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zu Triage-Regelungen debattiert.
Ein EU-Novum mit Luft nach oben.
Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Mitglied des Sonderausschusses zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und eine der wenigen EU-Abgeordneten mit einer Behinderung, kommentiert:
"Grundsätzlich ist es gut und wichtig, dass Triage-Regelungen demokratisch debattiert und in Gesetze gegossen werden. Ärzt*innen dürfen nicht mit dieser extrem schwierigen und belastenden Entscheidung alleine gelassen werden. Patient*innen dürfen nicht willkürlichem Handeln ausgesetzt sein.
Zu Beginn der Pandemie gab es in ganz Europa viele Menschenrechtsverletzungen und Fälle von Diskriminierung, bei den Menschen wegen ihres Alters, ihrer Behinderungen oder Vorerkrankungen nicht behandelt wurden.
Leider schafft es der aktuelle Gesetzesentwurf nicht alle gegen diese Art von Diskriminierung zu schützen. Zwar fokussiert der Text sich auf die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patient*innen, Menschen mit Behinderungen bzw. Vorerkrankungen fürchten allerdings weiter, zu ihren Ungunsten triagiert zu werden.
Umso wichtiger ist es, dass weiter über das Thema gesprochen wird und Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt werden.
Im Sonderausschuss des EU-Parlaments werden wir uns genau diesem Personenkreis widmen. Triagefälle gab es viele in der EU, hier müssen wir menschenrechtskonforme Standards setzen, so dass behinderte Menschen vor willkürlichen Entscheidungen rechtlich geschützt werden.“