Update der Pauschalreiserichtlinie: Mehr Schutz für Urlauber*innen

03.12.2025

Das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission habe sich auf eine Aktualisierung der Pauschalreiserichtlinie geeinigt. Für Urlauber*innen bringt dies wichtige Verbesserungen, gleichzeitig wurden Chancen für starken Verbraucherschutz verpasst.

Mit dem neuen Beschwerdemechanismus können Verbraucher*innen in Zukunft direkt beim Anbieter eine Beschwerde einlegen und erhalten eine verbindliche Antwort.

Katrin Langensiepen, Schattenberichterstatterin für die Grünen im Europaparlament, kommentiert: 

Dass wir dieses Verfahren durchsetzen konnten, ist ein echter Gewinn für Urlauber*innen. Beschwerden werden einfacher, transparenter und verbindlicher."

Auch die Definition einer Pauschalreise wurde präzisiert. Nicht nur bewusst zusammengestellte Pakete gelten als Pauschale, sondern auch wenn Anbieter nach einer Einzelbuchung aktiv Zusatzleistungen bewerben, entsteht Schutz für Reisende.

Reisende müssen klar wissen, wann sie eine Pauschalreise buchen. Wenn Anbieter nicht transparent informieren, entsteht automatisch ein Pauschalreisevertrag, zum Vorteil der Verbraucher*innen."

Im Falle einer Insolvenz erhalten Kund*innen künftig spätestens nach neun Monaten ihr Geld zurück. Dabei können Anbieter die Rückerstattung in Form eines Gutscheins vorschlagen, dieser ist aber für Verbraucher*innen nicht verpflichtend. 

Reisen dürfen außerdem kostenfrei storniert werden, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Durchführung erheblich beeinträchtigen. „In Krisensituationen brauchen Reisende Rechtssicherheit", so Langensiepen.

Jedoch enthält der Text keine ausreichende Verpflichtung, Informationen barrierefrei und für alle bereitzustellen.
Informationen nur für Menschen mit eingeschränkter Mobilität anzubieten, genügt nicht. Menschen mit Behinderungen haben, wie alle andere Verbraucher*innen, ein Recht auf vollständige, zugängliche Informationen."

Wir haben wichtige Verbesserungen erreicht, aber ein modernes, inklusives europäisches Reiserecht sieht anders aus."