Der Rat der Europäischen Union hat heute die aktualisierte Richtlinie zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (ADR) final verabschiedet. Für Katrin Langensiepen, Europaabgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatterin, ist dies ein wichtiger Schritt zu einem modernen und verbraucherfreundlichen EU-Markt.
„Mit dieser Reform schaffen wir endlich ein System, das Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellen, grenzüberschreitenden und unkomplizierten Zugang zu Streitbeilegungsverfahren ermöglicht.“, erklärt Langensiepen. „In einer zunehmend digitalen Wirtschaft brauchen wir Verfahren, die einfach sind und Vertrauen schaffen.“
Die überarbeitete Richtlinie macht ADR einfacher, digitaler und attraktiver. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Streitigkeiten künftig leichter außerhalb der Gerichte klären können. Neu ist auch, dass ADR unter bestimmten Bedingungen für Konflikte zwischen EU-Verbrauchern und Händlern aus Drittstaaten offensteht. Händler müssen innerhalb von 20 Tagen auf Anfragen reagieren.
Die Europäische Kommission wird ein benutzerfreundliches, mehrsprachiges IT-Tool entwickeln, das ADR bei grenzüberschreitenden Fällen erleichtert. „Digitale Werkzeuge sind entscheidend, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte einfach wahrnehmen können“, so Langensiepen.
Gleichzeitig wurde die ursprünglich vorgesehene verpflichtende Teilnahme von Unternehmen im Bereich kommerzieller Flugreisen gestrichen. Vorgaben wie Pflicht-Schulung des ADR-Personals, verbindliche Teilnahme von Unternehmen oder Ausstattung der ADR-Stellen mit ausreichenden Ressourcen, wurden abgeschwächt. Die Mitgliedstaaten erhalten weitreichenden Spielraum, ob sie diese Maßnahmen überhaupt einführen.
„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir hätten uns mehr Mut und Klarheit gewünscht. Freiwilligkeit allein wird nicht reichen, um das Potenzial der alternativen Streitbeilegung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa voll auszuschöpfen.“, betont Langensiepen.