Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die EU-Mindestlohnrichtlinie erklärt die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen (Greens/EFA):
„Der EuGH hat entschieden, dass Absatz 2 und 3 von Artikel 5 der Mindestlohnrichtlinie aufgehoben werden. Gleichzeitig bleibt der größte Teil der Richtlinie bestehen. Das ist eine wichtige Bestätigung unserer parlamentarischen Arbeit. Die EU darf Mindestlöhne stärken und soziale Mindeststandards sichern."
Das Gericht stellt fest, dass die Richtlinie Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen verpflichtet, bestimmte Kriterien bei der Festlegung und Aktualisierung dieser Löhne zu berücksichtigen. Damit werden einzelne Elemente der Mindestlohnsysteme harmonisiert, was der EuGH als Eingriff in die Festlegung von Entgelten wertet. Ebenso beanstandet wurde die Vorschrift, die eine Absenkung gesetzlicher Mindestlöhne bei automatischer Indexierung verhindert.
Langensiepen betont: „Wichtig ist, dass der Kern bestehen bleibt. EU-Länder müssen weiter dafür sorgen, dass Mindestlöhne fair, angemessen und überprüfbar sind. Das Ziel, Armut trotz Arbeit zu bekämpfen, bleibt bestehen. Das ist entscheidend. Dieses Urteil ändert nichts an der Verpflichtung, menschenwürdige Löhne sicherzustellen."
Sie fügt hinzu: „Jetzt liegt es an den Regierungen, die verbleibenden Vorgaben der Richtlinie umzusetzen. Faire Bezahlung ist ein Grundrecht. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt und schützt besonders Menschen in prekären Jobs, Frauen und Menschen mit Behinderungen. Europa darf hier nicht zurückweichen."