Beendigung von Obdachlosigkeit muss EU-Priorität werden

13.01.2020

Steigende Armut und Obdachlosigkeit in Europa bilden heute die Kernherausforderungen für ein soziales Europa. Auf Anfrage von Greens/EFA wird Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, heute Abend eine Stellungnahme zu „Housing First als dringenden Maßnahme zur Verbesserung der Situation von obdachlosen Menschen“ abgeben. Nach Schätzungen von FEANTSA (European Federation of National Organisations Working with the Homeless) leben und schlafen rund 700.000 Menschen in Europa auf der Straße. Dies sind 70 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Die Charta der Grundrechte verpflichtet die Mitgliedsstaaten allerdings dazu, Wohnungslosen Unterstützung für eine Wohnung bereitzustellen und ihnen ein menschenwürdiges Dasein sicherzustellen (Artikel 34).

Katrin Langensiepen, Europaabgeordnete von Bündnis90/Die Grünen und Vize-Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, kommentiert:

„Wohnen ist ein Menschenrecht. Wenn die Europäische Union nach ihren eigenen Grundrechten handeln möchte, muss sie endlich eingreifen und Obdachlosigkeit bis 2030 beenden. Das ist eine Frage des politischen Willens der Mitgliedstaaten. Finnland zeigt uns mit seiner Housing First Strategie, dass es funktionieren kann. In Deutschland liegt die Zahl wohnungsloser Menschen bei erschreckenden 678.000 [1][1]. In Finnland gibt es Obdachlosigkeit kaum noch.  
Es ist richtig, dass die Kommission nun das finnische Konzept und die Priorisierung von sozialem Wohnraum vorantreiben möchte.
Um der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gerecht zu werden und Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, muss die Kommission von allen Mitgliedstaaten eine nationale Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit einfordern. Wir brauchen einen EU-Rahmen, der Empfehlungen zu präventiven und reaktiven Maßnahmen vorgibt und ein entsprechendes Monitoring der Zielsetzungen durch das Europäische Semester sicherstellt.“


In Deutschland wurde heute zudem in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales der „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“ besprochen.
 
Katrin Langensiepen begrüßt diesen Gesetzesentwurf:
 
„Wohnungslose und ausgegrenzte Menschen statistisch zu erfassen ist ein wichtiger Schritt, um das Ausmaß des Problems tatsächlich zu erfassen. Aktuell fehlt es europaweit an soliden Daten zur Obdachlosigkeit und Wohnsituation. Was in Deutschland nun folgen muss, ist ein Nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Dies muss gemeinsam mit Ländern, Kommunen und mit angemessener Beteiligung der Sozialverbände und lokalen Hilfsakteure erfolgen.”

Links:

  1. https://www.katrin-langensiepen.euapplewebdata://2E872864-602A-4B3E-B86D-D0E8B4DE675F#_ftn1