Gerichtshofentscheid: Frankreich muss ehemalige IS-Anhängerinnen rückführen

14.09.2022

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute, dass Frankreich im Unrecht sei, die Rückführung ehemaliger französischer IS-Anhänger*innen aus Syrien zu verwehren. Dies verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.


Geklagt hatten die Eltern von zwei Töchtern französischer Nationalbürgerschaft. Ihre Töchter hatten um die Rückführung von Syrien nach Frankreich gebeten -  für sie und ihre Kinder. Vor ungefähr 8 Jahren waren sie nach Syrien ausgewandert, um dem IS beizutreten. Mittlerweile befinden sie sich in den Lagern AL-Hol und Roy. Bis jetzt hat Frankreich die Rückführung abgelehnt.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, stellvertretendes Mitglied im Aussenausschuss des Europaparlaments, kommentiert:


“Das Europäische Parlament hat bereits letztes Jahr in einer Resolution gefordert, dass Kinder und Frauen aus den Lagern in Al-Hol oder in Roj zurückgeholt werden. Dieses Urteil ist wegweisend und ein klarer Appell an EU-Mitgliedstaaten, ihre Bürger*innen in aus Syrien zu holen.

Hunderte IS-Waisenkinder und Mütter mit europäischen Pässen, und damit EU-Bürger:innen, sitzen dort unter humanitär untragbaren Bedingungen fest. Die EU-Mitgliedstaaten haben Verantwortung für diese Kinder, auch um eine weitere Radikalisierung zu verhindern. Gegen mutmaßliche Straftäter:innen muss natürlich nach internationalen Standards ermittelt werden. Außerdem brauchen die Zurückkehrenden und hier vor allem die zahlreichen Kinder Wege zurück in die Gesellschaft. Und dazu benötigen wir angemessene Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen. Ihre Zukunft darf nicht widerspiegeln, was sie gerade erleben oder in der Vergangenheit erlebt haben.