EU fordert Mindestlohn für Menschen in Werkstätten

07.06.2022


Gestern haben EU-Parlament, Rat und Kommission die Verhandlungen zur neue EU-Mindestlohn Richtlinie abgeschlossen.
Der finale Text enthält ebenfalls einen Paragrafen, der den Mindestlohn für Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung fordert. Für Deutschland wäre das ein Novum.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses kommentiert:

„ Das ist ein wichtiger Schritt für die Behindertenbewegung. Damit wird klar ein mahnender Finger auf Deutschland gezeigt. Denn wir sind Spitzenreiter, was das System Werkstätten angeht. 320 000 Menschen arbeiten dort ohne Arbeitnehmer*innenstatus, Streikrecht und Mindestlohn. Das ein Skandal und verstößt gegen Menschenrecht.

Die UN, das Europaparlament und Aktivist*innen fordern schon seit Jahren nach einer Reform des Werkstattsystems. Deutschland wird nicht daran vorbeikommen und darf sich nicht weiter drücken, was unter anderem den Mindestlohn angeht aber auch mehr Chancen und Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.“

Paragraf: 
“The United Nations' Convention on the Rights of persons with Disabilities requires that workers with disabilities, including those in sheltered employment, receive equal remuneration for work of equal value. This principle is also relevant with regard to minimum wage protection.”