EU Klima-Sozialfonds - Erster EU-Fonds speziell gegen Energie- und Mobilitätsarmut

06.06.2022

Diese Woche wird im Europaparlament der neue EU Klima-Sozialfonds debattiert - Debatte Dienstag, 7. Juni (gegen 10:00) Abstimmung Mittwoch, 8. Juni (12:30-14:30).

Pressekonferenz dazu
Wann: Dienstag, 7. Juni 2022, 15:15 - 15:45 Uhr
Wo: online über Cisco Webex Meetings oder im EP in Straßburg, De Madariaga-Gebäude Raum S1
Anmeldung: presse-berlin@ep.europa.eu


Ziel des Fonds ist es, Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer, die von Energie- und Mobilitätsarmut betroffen sind, beim Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. 

Grüne Schattenberichterstatterin im EMPL Katrin Langensiepen und Vize-Vorsitzende des Sozialauschusses, kommentiert: 

“Zum ersten Mal in der Geschichte werden wir einen Fonds haben, der speziell Energie- und Mobilitätsarmut entgegenwirkt und von Armut betroffenen Haushalten bei der Energiewende unterstützt. Das ist ein wichtiger Erfolg, um den Ausstieg aus fossilen Energien sozial zu gestalten. Wir wissen, dass erneuerbare Energien langfristig weitaus sozialverträglicher sind, doch beim Übergang müssen wir nachhelfen.

Energie- und Mobilitätsarmut sind durch die aktuellen Preissteigerungen bereits jetzt schon in Deutschland und der EU Realität. Die Zahl an Haushalten, die sich ihre Stromrechnungen oder den Weg zur Arbeit schlichtweg nicht mehr leisten können, wächst. Schuld daran, ist nicht das neue EU- Klimapaket an sich, sondern der über die Jahre verschleppten Ausstieg aus fossilen Energien sowie die aktuelle geopolitische Situation.

Da der neue Fonds begrenzt ist, war es uns Greens/EFA wichtig, den Fonds auf besonders bedürftige Menschen zu konzentrieren. Als “gefährdete Haushalte” definieren wir hier Haushalte, die bereits jetzt von Energie- und Mobilitätsarmut  betroffen sind, sowie die, die drohen in Armut zu fallen, also Haushalten in den untersten Einkommensdezile, Familien, alleinerziehende Mütter, Menschen am Rande der Stadt oder im ländlichen Raum sowie Mikrounternehmen.
Kleine und mittlere Unternehmen sehen wir im Gegensatz zur EPP nicht als Fonds-berechtigt.

Unser Grüne Ansatz ist es, eine ganzheitliche Strategie zu verfolgen. 
Wir wollen nicht in fossile Energien investieren, sondern Menschen langfristig aus der Armut holen. Deshalb ist es auch ein Grüner Erfolg, dass der Klima-Sozialfonds nicht nur Direkthilfen (40 %)  finanziert sondern zum größten Teil strukturelle Hilfen voranbringen soll. So sollen Projekte wie Sanierungswellen für Gebäude mit schlechter Klimabilanz und lokale Mobilitätskonzepte unterstützt werden. 
Dabei haben wir erreicht, dass lokale, regionale Partner, NGO, bei der Ausarbeitung der nationalen sozialen Klimapläne nach  dem Partnerschaftsprinzip einbezogen werden. Das ist nichts nur klimafreundlicher, sondern hilft Haushalten langfristig und nachhaltig an Kosten zu sparen.”

 

Übersicht Grüner Kern-Erfolge in den Verhandlungen:

Fokus auf vulnerable Gruppen (Haushalte, Verkehrsnutzer*innen, Kleinunternehmer*innen), insbesondere solche, die von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen sind. KMUs fallen nicht in den Anwendungsbereich des Fonds. Erstmals wird eine EU-weite Definition von Energie- und Mobilitätsarmut in das EU-Recht aufgenommen.

Fokus auf langfristige, strukturelle Maßnahmen: 
Neben 40 % der nationalen Mittelausstattung für direkte Einkommensbeihilfen, müssen die Mitgliedstaaten den denselben Begünstigten ebenfalls strukturelle Maßnahmen oder Investitionen anbieten, die sie wirksam aus der Energie- und Mobilitätsarmut befreien. Z.B: Gebäudesanierung als Beitrag zu den EPBD-Zielen, Zugang zu erschwinglichem energieeffizientem Wohnraum, Zugang zu emissionsfreien Fahrzeugen und Fahrrädern. 

Involvierung regionaler Akteure: 
Die nationalen sozialen Klimapläne werden nach einer sinnvollen Konsultation der lokalen und regionalen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner und der relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft im Einklang mit dem Partnerschaftsprinzip angenommen.

Finanzierung außerhalb von ETS 2:
Greens/EFA waren zunächst gegen die Ausweitung von ETS2 auf Haushalte, um Mieter und Vermieter nicht weiter zu belasten. 

Das Budget wurde aufgrund des begrenzten Anwendungsbereichs des ETS 2 gekürzt, aber in Kombination mit der Bestimmung, dass 100 % der ETS 2-Einnahmen zur Finanzierung sozialer Klimamaßnahmen verwendet werden sollten (auch wenn die ETS 2-Einnahmen in die Haushalte der Mitgliedstaaten fließen - etwa 75 % der ETS 2-Einnahmen), bleibt der Gesamtbetrag, der für soziale Klimamaßnahmen ausgegeben wird, mehr oder weniger gleich und wird für den Zeitraum 2024-2027 auf etwa 44,5 Mrd. EUR geschätzt. Das Budget des SCF für den Zeitraum 2028-2032 wird im Anschluss an die künftigen MFR-Verhandlungen festgelegt. Darüber hinaus kann sich der Umfang des Fonds erhöhen, wenn das ETS 2 für den gewerblichen Verkehr und das Baugewerbe mehr Einnahmen generiert als in der ursprünglichen Bewertung der Kommission.
Es werden unterschiedliche Kofinanzierungssätze gelten: Im Allgemeinen müssen die Mitgliedstaaten 50 % zu allen Maßnahmen beitragen, mit Ausnahme der direkten Einkommensbeihilfen, bei denen sie 60 % der Kosten übernehmen müssen. 

Die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit wird auch für den Sozialen Klimafonds gelten.

Stärkere Kontrolle durch das Europaparlament:
Die ENVI-EMPL Ausschüsse können die Kommission zweimal im Jahr auffordern, die Umsetzung des Fonds zu verfolgen und ihre Ansichten in Entschließungen zum Ausdruck zu bringen. Die Kommission berücksichtigt alle Elemente, die sich aus diesen Entschließungen ergeben. Jährliche Berichterstattung über die Durchführung des Fonds, insbesondere darüber, wie viel CO2-Emissionen durch Investitionen in Energieeffizienz, Renovierung von Gebäuden usw. eingespart wurden.