Abstimmung über den neuen EU Klima-Sozialfonds

Energiearmut bekämpfen

17.05.2022

Am Mittwoch, den 18. Mai, werden der EMPL- und der ENVI-Ausschuss über einen Vorschlag für den neuen sozialen Klimafonds abstimmen. 

Ziel des Fonds ist es, Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität, der Bepreisung von Kohlenstoff sowie von Energie- und Mobilitätsarmut besonders betroffen sind. 

Die Grünen/EFA-Fraktion konnte in den Verhandlungen wichtige Punkte einbringen:

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen aus Niedersachsen, Schattenberichterstatterin im EMPL-Ausschuss kommentiert:

"Die Partizipation am Grünen Wandel darf keine Frage des Einkommens sein. Wenn wir Ungleichheiten in der EU nicht vergrößern wollen, müssen wir diejenigen unterstützen, die sich Rande unserer Gesellschaft befinden. Deshalb haben wir darauf bestanden, die Mittel des Fonds auf “vulnerable” Gruppen und diejenigen zu konzentrieren, die von Armut betroffen oder bedroht sind. Zum ersten Mal ist es uns gelungen, eine Definition von Energie- und Mobilitätsarmut aufzunehmen. 

Ein weiterer grüner Erfolg ist, dass sich der soziale Klimafonds hauptsächlich auf strukturelle Investitionen konzentriert. Die Mitgliedstaaten dürfen 40 % ihrer nationalen Mittelausstattung für direkte Einkommensbeihilfen verwenden. Der Rest bezieht sich auf strukturelle Maßnahmen. Für uns Grüne ist die Betonung des Strukturwandels sehr wichtig. Langfristig wollen wir keine fossilen Energieträger finanzieren. Stattdessen wollen Projekt wie Sanierungswellen für Gebäude mit schlechter Klimabilanz und lokale Mobilitätskonzepte unterstützen. Lokale und regionale Partner müssen in die Ausarbeitung der nationalen sozialen Klimapläne einbezogen werden. "

Melden Sie sich bei Interviewanfragen gerne an: katrin.langensiepen@europarl.europa.eu


Europaabgeordnete Sara Matthieu, Schattenberichterstatterin für die Grünen/EFA im ENVI-Ausschuss: 

"Dies ist ein Durchbruch für eine gerechtere Klimapolitik: Nach zwei Jahrzehnten lassen wir endlich die größten Verschmutzer zahlen, indem wir sicherstellen, dass die meisten der kostenlosen Verschmutzungsrechte im Emissionshandelssystem bis 2030 auslaufen. Gleichzeitig werden wir dazu beitragen, die Schwächsten in Europa aus der Energie- und Mobilitätsarmut zu befreien. Wir können nicht zulassen, dass diese Menschen die größte Last zu tragen haben, während wir den großen Verschmutzern weiterhin ein kostenloses Mittagessen anbieten. Durch die Einschränkung des Geltungsbereichs der ETS2 ist es uns gelungen, die Haushalte und insbesondere diejenigen zu schützen, die bereits von Armut bedroht sind."

Für Sara Matthieu ist der neue Fonds einzigartig: "Es ist das allererste Mal, dass gefährdete Haushalte beim Übergang direkt mit europäischen Mitteln unterstützt werden. Außerdem verpflichten wir die Mitgliedstaaten, die gesamten Einnahmen aus dem neuen Kohlenstoffpreis für gewerbliche Heiz- und Verkehrskraftstoffe zur Finanzierung sozialer Klimamaßnahmen und Investitionen zu verwenden. Dies war im Kommissionsvorschlag nicht der Fall und macht das verfügbare Gesamtbudget größer, selbst bei einem kleineren ETS2 ."

Matthieu kommt zu dem Schluss, dass dies ein guter erster Schritt ist, warnt aber: "Wir brauchen mehr Mittel, um die am meisten gefährdeten Haushalte und Unternehmen aus der Armut zu holen. Deshalb werden wir als Grüne darauf achten, dass die Sozialausgaben in der EU in Zukunft erhöht werden, sei es durch den sozialen Klimafonds oder andere Mittel. Die unerwarteten Gewinne der Öl- und Gasindustrie, die durch die hohen Energiepreise und die russische Invasion in der Ukraine verursacht wurden, könnten zum Beispiel einen sinnvollen Beitrag leisten."

Übersicht Grüner Kern-Erfolge in den Verhandlungen:

Fokus auf vulnerable Gruppen (Haushalte, Verkehrsnutzer*innen, Kleinunternehmer*innen), insbesondere solche, die von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen sind. KMUs fallen nicht in den Anwendungsbereich des Fonds.
Erstmals wird eine EU-weite Definition von Energie- und Mobilitätsarmut in das EU-Recht aufgenommen.

 Fokus auf langfristige, strukturelle Maßnahmen:
Neben 40 % der nationalen Mittelausstattung für direkte Einkommensbeihilfen, müssen die Mitgliedstaaten den denselben Begünstigten ebenfalls strukturelle Maßnahmen oder Investitionen anbieten, die sie wirksam aus der Energie- und Mobilitätsarmut befreien. Z.B: Gebäudesanierung als Beitrag zu den EPBD-Zielen, Zugang zu erschwinglichem energieeffizientem Wohnraum, Zugang zu emissionsfreien Fahrzeugen und Fahrrädern. 

Involvierung regionaler Akteure: 
Die nationalen sozialen Klimapläne werden nach einer sinnvollen Konsultation der lokalen und regionalen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner und der relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft im Einklang mit dem Partnerschaftsprinzip angenommen.


Finanzierung außerhalb von ETS 2:
Greens/EFA ware zunächst gegen ETS2 um Mieter und Vermieter nicht weiter zu belasten. 
Das Budget wurde aufgrund des begrenzten Anwendungsbereichs des ETS 2 gekürzt, aber in Kombination mit der Bestimmung, dass 100 % der ETS 2-Einnahmen zur Finanzierung sozialer Klimamaßnahmen verwendet werden sollten (auch wenn die ETS 2-Einnahmen in die Haushalte der Mitgliedstaaten fließen - etwa 75 % der ETS 2-Einnahmen), bleibt der Gesamtbetrag, der für soziale Klimamaßnahmen ausgegeben wird, mehr oder weniger gleich und wird für den Zeitraum 2024-2027 auf etwa 44,5 Mrd. EUR geschätzt. Das Budget des SCF für den Zeitraum 2028-2032 wird im Anschluss an die künftigen MFR-Verhandlungen festgelegt. Darüber hinaus kann sich der Umfang des Fonds erhöhen, wenn das ETS 2 für den gewerblichen Verkehr und das Baugewerbe mehr Einnahmen generiert als in der ursprünglichen Bewertung der Kommission.

Es werden unterschiedliche Kofinanzierungssätze gelten: Im Allgemeinen müssen die Mitgliedstaaten 50 % zu allen Maßnahmen beitragen, mit Ausnahme der direkten Einkommensbeihilfen, bei denen sie 60 % der Kosten übernehmen müssen. 

Die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit wird auch für den Sozialen Klimafonds gelten.
 

Stärkere Kontrolle durch das Europaparlament:
Die ENVI-EMPL Ausschüsse können die Kommission zweimal im Jahr auffordern, die Umsetzung des Fonds zu verfolgen und ihre Ansichten in Entschließungen zum Ausdruck zu bringen. Die Kommission berücksichtigt alle Elemente, die sich aus diesen Entschließungen ergeben. Jährliche Berichterstattung über die Durchführung des Fonds, insbesondere darüber, wie viel CO2-Emissionen durch Investitionen in Energieeffizienz, Renovierung von Gebäuden usw. eingespart wurden.