Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

Schluss mit Diskriminierung bei Europawahl

03.05.2022

Heute wurde im Europaparlament ein Bericht zur Reform des Wahlrechts in der Europäischen Union abgestimmt. Darin fordern die Europaabgeordneten das aktive Wahlrecht für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab 16 Jahren, einschließlich Menschen mit Behinderungen und das unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit. 

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen, kommentiert: 

“Diese Abstimmung im Europaparlament ist ein echter Erfolg für Menschen mit Behinderungen. 400.000 Menschen mit Behinderungen konnten bei der letzten Europawahl nicht wählen. Nur 13 Länder gewähren das Wahlrechte für Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Betreuungsstatus. Wenn die EU-Kommission den Vorschlag des Parlaments annimmt, kann endlich gegen diese Diskriminierung vorgegangen werden. 

Viel zu lange wurden Menschen mit Behinderungen von diesem elementaren Menschenrecht ausgeschlossen.
Außerdem sollen Barrierefreiheit und Zugänglichkeit in den in den Wahllokalen garantiert werden, damit eine geheime Wahl für alle sichergestellt wird. 

Politische Partizipation ist ein Menschenrecht.”

Link zum Bericht: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0083_DE.html[1]

Links:

  1. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0083_DE.html