Sicher spielen - EU-Parlament fordert mehr Spielzeug-Sicherheit

14.02.2022

Diesen Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über einen Bericht zum Thema Spielzeugsicherheit ab. 
Dieser fordert eine Überarbeitung der aktuellen EU-Spielzeugrichtlinie und strikte Regeln für den besseren Schutz von Kindern. 

Zum Text: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0349_DE.html[1] 

Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Grüne Schattenberichterstatterin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz kommentiert: 

Als Kind möchte ich nicht mit giftigen Chemikalien spielen und keinen Teddybär haben, der meine Daten speichert und weitergibt, wann ich schlafen und wo ich spielen gehe.

Trotz der aktuellen Spielzeugrichtlinie ist eine große Anzahl an Spielzeugen auf dem Markt immer noch unsicher und kann Kindern schaden. 
Für uns Grüne ist das nicht akzeptabel. Wir fordern eine umfassende Überarbeitung der aktuellen Richtlinie, um zu garantieren, dass unsere Kinder beim Spielen sicher sind. 

In Bezug auf Chemikalien fordern wir, dass es keine Ausnahmeregelungen beim grundsätzlichen 
Verbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Chemikalien (CMR) mehr geben darf. 

Außerdem muss die Altersgrenze angepasst werden. Viele Grenzwerte von Chemikalien gelten nur bei Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. Die Giftigkeit einer Chemikalie verschwindet aber nicht, wenn ein Kind 36 Monate alt ist.

Neben dem Verbot von schädlich Chemikalien brauchen wir ebenfalls eine stärkere Regulierung von sogenannten Smart-Toys, die mit dem Internet verbunden sind. Diese sind bis jetzt nicht über die Richtlinie abgedeckt. Gerade in Bezug auf Sicherheit, den Schutz der Privatsphäre und die psychische Gesundheit von Kindern gibt es hier Schwachstellen. 

Sicherheit und Transparenz im Netz sind ebenfalls wichtige Punkte. Hier müssen wir alles daran setzen, dass der Online-Verkauf von nicht konformen und gefährlichem Spielzeug unterbunden wird.“

 

 

Grüne Forderungen zur Toy Safety Directive (TSD)

Ehrgeizige Normen 
Die für Spielzeug verwendeten Normen sollten offen, umfassend, nachhaltig, transparent, hochwertig, technologieneutral und leistungsorientiert sein. Es ist uns auch gelungen, einen separaten AM im IMCO zu verabschieden, der die Kommission auffordert, spezifische Anforderungen an die Sichtbarkeit und Lesbarkeit von Warnhinweisen auf Spielzeug einzuführen (z. B. Mindestgröße der Buchstaben, da die Warnhinweise oft zu klein sind).

Für das Verbot von CMR-Chemikalien sollte es keine Ausnahmeregelung geben 
Derzeit gelten für das grundsätzliche Verbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Chemikalien (CMR) Ausnahmeregelungen, die ihr Vorhandensein in Konzentrationen zulassen, die nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu hoch sind, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Wir haben den Antrag auf Streichung dieser Ausnahmeregelungen in den Text aufgenommen. Darüber hinaus ist es uns gelungen, Verweise auf die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit aufzunehmen, in der die Kommission die Notwendigkeit betont, Bestimmungen einzuführen oder zu verstärken, um die Kombinationswirkung von Chemikalien, auch für Spielzeug, zu berücksichtigen. In dem Bericht wird auch eine flexiblere Änderung der Menge an Chemikalien gefordert, wie wir es gewünscht haben. 

Altersgrenze für die Toxizität von Chemikalien bei Kindern muss überwunden werden
Obwohl für alle Chemikalien in Spielzeug spezifische Grenzwerte festgelegt werden können, gelten diese Grenzwerte nur für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. Der Text besagt, dass die Giftigkeit einer Chemikalie nicht verschwindet, wenn ein Kind 36 Monate alt ist, oder nur weil ein Spielzeug nicht dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, wie wir es gefordert haben. 

Volle Beachtung des Vorsorgeprinzips 
Bei der Prüfung von Spielzeug sollten die Marktüberwachungsbehörden dem Vorsorgeprinzip gebührend Rechnung tragen.

Erkennung von unsicherem Spielzeug: mehr Kontrollen und neue Technologien 
Die Marktüberwachungsbehörden sollten über angemessene personelle, finanzielle und technische Ressourcen verfügen, um die Zahl und Wirksamkeit der Kontrollen im Einklang mit der Marktüberwachungsverordnung zu erhöhen. Außerdem sollten wir Möglichkeiten für den Einsatz neuer Technologien wie elektronische Kennzeichnung, Blockchain und künstliche Intelligenz prüfen, um unsichere Produkte zu erkennen.

Intelligentes Spielzeug/ Smart Toys 
Die Richtlinie gilt nicht für mit dem Internet verbundene Spielzeuge. Wir haben auf neue Schwachstellen und Risiken hingewiesen, die von vernetztem Spielzeug ausgehen, und zwar in Bezug auf die Sicherheit, den Schutz der Privatsphäre und die psychische Gesundheit von Kindern, aber auch auf die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre von Kindern. Außerdem haben wir die Hersteller von vernetztem Spielzeug aufgefordert, Sicherheitsmechanismen in ihre Spielzeuge zu integrieren.

Online-Verkauf von Spielzeug 
Wir haben betont, dass der Online-Verkauf von nicht konformem und gefährlichem Spielzeug unterbunden werden muss und dass die TSD  im Einklang mit DSA, GPSR, PLD und AI stehen sollte. 

Umgang mit Grauzonenprodukten 
Einige Hersteller umgehen die Einhaltung der TSD, indem sie behaupten, ihre Produkte seien kein Spielzeug, obwohl sie eindeutig als solches verwendet werden (Sport- und Freizeitgeräte). Wir fordern die Kommission auf, dieses Problem im Rahmen der Definition von Spielzeug bei der künftigen Überarbeitung der TSD zu lösen.

Verbesserung der Datenerfassung 
Wir fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Datenerhebung zur TSD zu verbessern, die derzeit uneinheitlich, nicht repräsentativ und unvollständig ist.

Anpassungsfähiges Spielzeug
Wir haben erreicht, dass diese separate AM im IMCO angenommen wurde, in der die Notwendigkeit betont wird, ehrgeizige Normen für anpassungsfähiges Spielzeug zu entwickeln, die es Kindern mit Behinderungen ermöglichen, sich an Spielzeug zu erfreuen und mit ihm zu interagieren, was ihnen sonst vielleicht nicht möglich wäre.


 

Links:

  1. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0349_DE.html