EuGH Urteil stärkt Arbeitsrechte von Menschen mit Behinderungen

10.02.2022

Wenn Arbeitnehmer*innen aufgrund einer Behinderung nicht mehr ihre ursprüngliche Arbeit ausüben können, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin einen alternativen Platz im selben Betrieb anbieten. Das entschied heute der EuGH.

Geklagt hatte ein Gleisarbeiter aus Belgien, der während seiner Probezeit einen Herzschrittmacher erhielt. Er wurde als Lagerarbeiter weiterbeschäftigt, aber entlassen als seine mangelnde gesundheitliche Eignung endgültig war. 

Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des Sozialauschusses und der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen kommentiert:

“Die Entscheidung des EuGHs ist ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Behinderung. Die Mehrzahl von Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben. Auch wenn die UN-Behindertenrechtskonvention gleichberechtigten Zugang zu Arbeit als Menschenrecht definiert, haben weniger als die Hälfte von Menschen mit Behinderungen in der EU eine Arbeit. Unternehmen scheuen sich immer noch Menschen mit Behinderungen einzustellen, aufgrund alter Stigmata oder aus Angst vor zu großem Aufwand. Je mehr Menschen mit Behinderungen in Betrieben gehalten werden, desto schneller normalisiert sich auch die Einstellung zur Arbeit mit und von Menschen mit Behinderungen. Mit entsprechenden Hilfen sind Menschen mit Behinderungen genauso wertvolle Mitarbeiter*innen wie andere auch.  Es ist die Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten Unternehmen dabei zu unterstützen und Pflicht der Unternehmen, aktiv diskriminierungsfreie Arbeitswelten zu gestalten. Das heutige Urteil unterstreicht die Wirksamkeit der UN-BRK, dessen konsequente Durchsetzung ich für alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen fordere."