Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Frauen mit Behinderungen haben gleiche Recht auf Schutz

24.11.2021

Frauen und Mädchen mit Behinderung sind bis zu fünf Mal häufiger von von Gewalt betroffen als andere Frauen.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderung kommentiert: 

“Bei der Debatte um Gewalt an Frauen muss Frauen und Mädchen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das fordert auch die neue EU Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2021-2030. Oft als leichtes „Opfer“ angesehen und in Machtstrukturen gefangen, sind Frauen mit Behinderungen sehr häufig von Gewalt betroffen. Die meisten der Taten werden verschwiegen, aus Angst, aber auch aus Mangel an barrierefreien Hilfsangeboten und Aufklärung. 

Im September hat sich Europäische Parlament klar für eine starke EU-Richtlinie gegen geschlechtsbezogene Gewalt ausgesprochen. Darin fordern wir, dass geschlechtsbezogene Online- und Offline-Gewalt als "besonders schwere Straftat mit grenzüberschreitender Dimension" behandelt wird. 

Um Mädchen und Frauen mit Behinderungen an diesem Erfolg teilhaben zu lassen, ist es essentiell, dass wir barrierefreie Angebote und Rechtsberatung schaffen. 

Außerdem brauchen wir einen öffentlichen Diskurs über institutionelle Gewalt, die zu oft ein Tabuthema bleibt. Neben Kontrollen in Institutionen, ist der Schlüssel zur Gewaltprävention oft das Empowerment zum eigenständigen Leben. Dafür müssen wir persönliche Assistenz und barrierefreies Wohnen fördern aber auch Beratungsprojekten, die gezielt Frauen mit Behinderungen zugute kommen - entweder durch gesonderte spezialisierte Stellen oder durch eine Erweiterung der klassische Frauenberatungsstellen. 

Es ist die Verantwortung und Pflicht der EU und der Mitgliedstaaten zu garantieren, dass Frauen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Schutz bekommen wie andere Frauen auch.”

Hintergrund:

EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0101&from=DE[1] 

Entschließung des EU-Parlaments zu Richtlinie: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0388_DE.html[2]

Die Europäische Union hat bis jetzt keine Richtlinie, die ihre Mitglieder verpflichtet, geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende zu setzen. Seit Beginn seiner Amtszeit hat das Europäische Parlament Frauen und andere Personen, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben, eindeutig unterstützt und sich wiederholt und entschieden gegen geschlechtsspezifische Ungleichheiten und die von ihnen verursachte Gewalt ausgesprochen.

In den letzten 28 Monaten hat das Parlament 50 Entschließungen angenommen, in denen Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt gefordert werden. Seit Beginn der Legislaturperiode fanden mindestens 40 Aussprachen statt, in denen die Abgeordneten die Europäische Union aufforderten, ihre Maßnahmen gegen Gewalt zu verstärken. 

In ihrem Arbeitsprogramm 2021 hat die Europäische Kommission angekündigt, einen neuen Legislativvorschlag zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorzulegen. Der Vorschlag soll die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen verstärken, indem er ein Mindestmaß an Schutz in der gesamten EU gewährleistet, sowohl online als auch offline. 

Im September 2021 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit 427 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 140 Enthaltungen eine Gesetzesinitiative angenommen, die gezielte Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (gegen Frauen und Mädchen, aber auch gegen LGBTIQ+-Personen) fordert, egal ob offline oder online. Sie fordern die Kommission auf, geschlechtsspezifische Gewalt als neuen Straftatbestand in Artikel 83 Absatz 1 AEUV aufzunehmen, neben anderen Straftaten, die auf einer gemeinsamen Grundlage bekämpft werden müssen, wie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel, Computerkriminalität und Terrorismus.

Links:

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0101&from=DE
  2. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0388_DE.html