EU-Mindestlohn

Sozialausschuss des Europaparlaments fordert starken Minimal-Rahmen

11.11.2021

Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat heute (Donnerstag, 11. November) für einen Rahmen zum europäischen Mindestlohn gestimmt. Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten plädiert dafür, dass 60 % des Bruttomedianlohns und 50% des Bruttodurchschnittslohn Referenz dafür sein müssen. In Deutschland läge der Mindestlohn somit zwischen 12 und 13 € brutto pro Stunde.

UPDATE: Am 25.11. wurde der Bericht ebenfalls im Plenum des EU-Parlaments angenommen, mit 443 Stimme dafür, 92 dagegen and 58 Enthaltungen.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0325_EN.html[1] 

Katrin Langensiepen, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses, kommentiert:

„Das Europäische Parlament macht mit diesem Bericht klar, dass existenzsichernde Mindestlöhne nicht vom guten Willen der Mitgliedstaaten abhängen dürfen. Etwa zehn Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Europa leben in Armut und es sind vor allem Frauen, die für einen Mindestlohn arbeiten. Mit diesem Vorschlag soll der Mindestlohn dazu beitragen, die Armut zu verringern und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu schließen.

Wir Grünen/EFA haben uns erfolgreich für diskriminierungsfreie Mindeststandards eingesetzt, die für alle gelten müssen. Das bezieht sowohl auf den Gender-Aspekt, als auch auf Menschen mit Behinderungen. Existenzsichernde Mindestlöhne sind ein starkes Mittel gegen Armutsbekämpfung, das wir gerade jetzt mit Blick auf die COVID-Pandemie dringend brauchen.

In den Verhandlungen haben wir Grünen/EFA immer wieder betont, dass der Mindestlohn armutsfest sein muss. Wir sprechen von “living wages”. Das bedeutet, dass der Mindestlohn sich neben dem Durchschnittslohn auch auf einen "Warenkorb" basieren muss, der unter anderem die Kosten von angemessener Wohnung, gesunden Nahrungsmitteln, Kleidung, Verkehrsmitteln, Gesundheitsvorsorge sowie Beteiligung an Kultur und Bildung enthält.

Nationale Tarifverhandlungen sollen mit dem europäischen Mindestlohn nicht ersetzt werden. Im Gegenteil, die Richtlinie fordert explizit eine Stärkung dieser und macht klar, dass Tarifverhandlungen nicht von der Richtlinie betroffen sind.  
Bei dem Rahmen für einen europäischen Mindestlohn geht es um "Minimal"-Standards. Es geht darum, dort die Lücken zu schließen, wo zurzeit keine Regelungen gelten und keiner sich für faire Löhne einsetzt. 

Das ist ein wichtiger Schritt um "arm trotz Arbeit" entgegenzuwirken. Wer arbeitet, muss sich auch das Leben leisten können.”

Hintergrund: Mit dieser Abstimmung antwortet der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments auf den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission letzten Jahres. In der kommenden Plenarsitzung (22. bis 25. November) wird das Europäische Parlament über den Vorschlag abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament.

 

 

Links:

  1. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0325_EN.html