Aktionsplan zum sozialen Europa

EU-Zielsetzungen liegen weit hinter den Zielen der SDG

04.03.2021

Heute veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan zur Umsetzung der 20 Prinzipien der Europäischen Säulen der sozialen Rechte. 
Besonders beschäftigt mich die Umsetzung der Prinzipien 17. und 19. mit anderen Worten der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft und den Zugang zu bezahlbaren Wohnraum für alle.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen für Niedersachsen und Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses im Europaparlament kommentiert:

  „Armut und soziale Ungerechtigkeit sind ein europaweites Problem, das sich ohne entschiedenes Handeln in Zeiten der Pandemie nur verschärfen wird. 88% der Europäer*innen finden ein soziales Europa wichtig (Eurobarometer). Umso wichtiger ist es, dass der vorgeschlagene Aktionsplan sich ambitionierte Ziele setzt. Leider enttäuscht die Europäische Kommission an diesem Punkt.

Ihr angekündigtes Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu reduzieren, ist viel zu schwach. Bereits bis 2020 wollte die EU 20 Millionen Menschen aus der Armut holen. Das hat sie nicht geschafft. Nun heißt es, 15 Millionen bis 2030 von 91 Millionen Menschen, die in der EU in Armut leben. Das ist drei Mal weniger als ursprünglich gefordert. 
Welches Signal beabsichtigt die EU damit zu senden? 

Um unsere Ziele zu erfüllen, brauchen wir strikte Zeitrahmen, ambitionierte Ziele, gesetzliche EU-Standards und gezielte Investitionen. 
Vergessen dürfen wir dabei vor allem nicht die, die sich schon vor der Pandemie am Rande Gesellschaft befanden – zum Beispiel obdachlose Menschen und Menschen mit Behinderung. Weniger als 50% der Menschen mit Behinderung in der EU haben eine Arbeit. 700.000 Menschen schlafen schätzungsweise europaweit auf der Straße.
Schade ist deshalb, dass unsere Forderung nicht aufgenommen wurde, sich bis 2030 zum Ziel zu setzen Obdachlosigkeit in der EU zu beenden. Es ist zu bezweifeln, dass die vorgeschlagene Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit genug Kompetenzen bekommt, um den Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben. 

Was die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf den Arbeitsmarkt angeht, so erwarten wir 2022 einen starken Maßnahmenplan, mit starken Zielsetzungen und einem angemessenen Zeitrahmen. Die gestern vorgestellte EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung zeigt sich zunächst schwach auf der Brust, doch es obliegt der Kommission einen Vorschlag vorzulegen, der die Mitgliedstaaten so stark wie möglich in die Verantwortung zieht, anstatt nur an ihren guten Willen und ihre Kooperation zu appellieren.“