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Europäisches Parlament fordert bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

01.10.2020

Link zum Berichtsentwurf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/EMPL-PR-657235_DE.pdf[1]

Bis heute wird Menschen mit Behinderungen in der EU immer noch systematisch das Recht auf Arbeit vorenthalten. Nur 50,6% der Menschen mit Behinderungen in der EU haben eine Arbeit. Effektiv ist die Anzahl noch niedriger, da in hier Personen, die in Einrichtungen leben, hier nicht mitberücksichtigt sind. 

Mit der Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vor knapp 10 Jahren hat sich die EU zu einem offenen, inklusiven und barrierefreien Arbeitsmarkt verpflichtet. 

Diese Woche stellt die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen im Arbeits- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments den ersten Entwurf eines neuen Berichts zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vor. Dieser kritisiert vor allem, dass die EU-Mitgliedstaaten den Verpflichtungen der UN-BRK erkennbar nicht nachkommen. 

Der erste Entwurf ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen Katrin Langensiepen und neun Nichtregierungsorganisationen für Menschen mit Behinderung, FachexpertInnen, dem Europäischen Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen und mehreren Organisationen aus dem Bereich Minderheitenschutz.

Ihre Position ist klar: Eine stärkere EU-Gesetzgebung ist dringend erforderlich, um die Mitgliedstaaten zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu zwingen. Die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie, die seit mehr als einem Jahrzehnt im Rat blockiert wird, muss endlich verabschiedet werden. Zudem muss eine starke EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 auf den Weg gebracht werden. 

Unsere politischen Forderung sind u.a.:

Alternativen zu Behindertenwerkstätten:
In mehreren Mitgliedstaaten sind Menschen mit Behinderung überwiegend in speziellen  Werkstätten beschäftigt. Dies ist ein segregiertes Umfeld, in dem sie oft keinen Arbeitnehmerstatus, keine Arbeitsrechte oder einen garantierten Mindestlohn haben. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die UN-BRK.
Die Mitgliedstaaten müssen die bestehenden Werkstättenpraxis hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt prüfen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass sie an rechtliche Rahmenbedingungen in den Bereichen soziale Sicherheit, Mindestlöhne und Nichtdiskriminierung gebunden sind.

EU-Leitlinien für angemessene Vorkehrungen (Veränderungen an einem Arbeitsplatz/-umfeld): 
Einer der Gründe, warum Arbeitgeber oft zögern, Menschen mit Behinderung einzustellen, ist der Mangel an Informationen über angemessene Vorkehrungen sowie die Angst vor hohen Kosten und langen, komplizierten Verfahren für die Beantragung staatlicher Unterstützung. Klare EU-Richtlinien sollten die Prozesse transparenter und leichter verständlich machen. 

Diversitätsquoten:
Quoten müssen in den Mitgliedstaaten festgelegt, aufrechterhalten und durchgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung sollten Unternehmen nicht allein nur Bußgeldern zahlen, sondern auch aktive Unterstützung bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung (z.B. durch freiwillige Listen von Bewerbern) und bei der Ausarbeitung von Diversitätsplänen erhalten.

Universelles Design: 
Alle neuen Gebäude und Produkte (einschließlich IT-Ausrüstung und Softwares) in der EU sollten systematisch nach der Logik des “universellen Designs” konzipiert werden. So können sie von einem Maximum an Menschen genutzt werden, unabhängig vom Grad Behinderung. 

Berücksichtigung der Intersektionalität: 
Menschen mit Behinderung sind keine homogene Masse. Je nach Geschlecht, Alter, Art der Behinderung, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung ist Diskriminierung vielschichtig. Die Mitgliedstaaten müssen dies berücksichtigen und gezielte Maßnahmen anbieten, um mehrfache und intersektionelle Benachteiligungen anzugehen. 

Gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus: 
Bis heute unterscheiden sich die Definitionen des Begriffs "Behinderung" und die damit verbundenen Ansprüche auf Sozialleistungen und Unterstützung in den Mitgliedstaaten. Das erschwert die Arbeit von Menschen mit Behinderung in einem anderen Mitgliedstaat. Damit auch sie ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU vollständig nutzen können, brauchen wir eine einheitliche Definition. 

Daten:
Gegenwärtig besteht ein erheblicher Mangel an Daten über Menschen mit Behinderung. Dies erschwert die Beurteilung der Situation in den Mitgliedstaaten. Die EU muss in die Erhebung vergleichbarer Daten zur Situation von Menschen mit Behinderung investieren. Erhebungen zu Beschäftigen sollten nach Geschlecht, Alter, Art der Behinderung, ethnische Herkunft und sexuelle Orientierung aufgeschlüsselt sein und auch die Menschen mit Behinderung einschließen, die bisher nicht in den Statistiken berücksichtigt wurden. 

Katrin Langensiepen, stellvertretende Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses und der interfraktionellen Arbeitsgruppe Behinderung, kommentiert: 

"Als einzige weibliche Abgeordnete des Parlaments mit einer sichtbaren Behinderung weiß ich, wie diskriminierend die Arbeitssuche für Menschen mit Behinderungen sein kann. Nach der Schule sagte man mir, eine Arbeit in einer Einrichtung sei meine einzige Option. Heute arbeite ich als Europaabgeordnete. Ich hatte Glück. Nun setze ich mich für die vielen Menschen mit Behinderung ein, die diese Chance nicht haben.

Zehn Jahre nach der Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen scheitern die EU und ihre Mitgliedstaaten immer noch dramatisch daran, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Menschen mit Behinderung sind immer noch systematisch vom offenen Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie wird seit über zehn Jahren im Rat blockiert. Als “Hüterin der Menschenrechte” ist das für die EU ein absoluter Skandal.
Um der kontinuierlichen Verletzung der  Menschenrechte endlich entgegenzuwirken, brauchen wir eine starke, übergreifende EU-Gesetzgebung, die die Mitgliedstaaten dazu drängt, in allen Lebensbereichen tätig zu werden. Zusätzlich brauchen wir eine übergeordnete EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die den Schwerpunkt auf intersektionelle Diskriminierung legt. 


Wir müssen aufhören, Menschen mit Behinderungen in Werkstätten abzuschotten und die richtigen Voraussetzung für einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen. Mit universellem Design, Aufklärung, staatlicher Unterstützung für angemessene Vorkehrungen und Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen ist "Arbeit in Vielfalt" durchaus möglich und wünschenswert. Es hängt allein vom politischen Willen ab und der wird sich bei den anderen Fraktionen während der kommenden Verhandlungen zeigen.”

Eingebundene Organisationen:

Autism-Europe, Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen, the European Roma Grassroots Organisations (ERGO) Network, European Network Against Racism (ENAR), Equinet, European Blind Union, European Disability Forum, European Network on Independent Living, European Union of the Deaf, ILGA-Europe, Inclusion Europe, International Federation for Spina Bifida and Hydrocephalus, Mental Health Europe.

Links:

  1. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/EMPL-PR-657235_DE.pdf